Einige Krankenkassen Ă¼bernehmen die Kosten fĂ¼r bestimmte Fahrten. Wir kooperieren eng mit diesen Krankenkassen, um eine reibungslose Abrechnung zu gewährleisten. Bitte beachten Sie:
Seit dem 01.01.2019 sind vorab keine Genehmigungen mehr erforderlich fĂ¼r Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung, wenn:
Sie einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, Bl oder H besitzen
Sie in Pflegegrad 3 eingestuft sind und eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung haben
Sie in Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft sind
Sie am 31.12.2016 in Pflegestufe II waren und seit dem 01.01.2017 mindestens in Pflegegrad 3 sind.
Falls Sie diese Kriterien nicht erfĂ¼llen, Ă¼bernimmt die Krankenkasse dennoch einen Teil der Kosten. Beachten Sie bitte:
Genehmigung:
Die Krankenkasse entscheidet Ă¼ber die KostenĂ¼bernahme. Ohne Genehmigung mĂ¼ssen Sie die Kosten selbst tragen. FĂ¼r die Abrechnung benötigen wir die originalen Dokumente: ärztliche Verordnung und Genehmigung der Krankenkasse.
Eigenanteil:
Der Eigenanteil beträgt 10% der Fahrtkosten, jedoch mindestens 5€ und höchstens 10€. Diesen Betrag stellen wir Ihnen in Rechnung.
Zuzahlungsbefreiung:
Die Krankenkasse entscheidet Ă¼ber eine Befreiung von Zuzahlungen, abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Weitere Informationen dazu finden Sie im § 62 SGB V oder bei Ihrer Krankenkasse.
Entspannt reisen:
Unsere Taxis bieten einen Rundum-Service. Unsere Fahrer sind hilfsbereit und unterstĂ¼tzen Sie beim Ein- und Aussteigen sowie beim Gepäcktragen.
Fragen? Kontaktieren Sie uns unter 07121/ 90 90 288 (Verwaltung)